Mit der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, auf dem Gebiet der
Physiotherapie, dürfen wir Sie in unserer Praxis befunden und eine Diagnose erstellen. Mit dieser Diagnose dürfen wir dann, ohne Rezept vom Arzt, mit der empfohlenen medizinischen Behandlung beginnen.
Das bedeutet also auch zu Corona-Zeiten, dass Sie ihre zwingend notwendige Behandlung/Trainingstherapie in unseren Praxisräumen fortführen dürfen.
Ob und in welcher Höhe Ihre Krankenkasse diese HP-Physiotherapie Leistungen begleichen, klären Sie bitte mir Ihrer Kasse. Die angebotenen Leistungen sind Selbstzahlerleistungen.